Kosten & Ablauf

Transparent von Anfang an

Liebe Patientinnen und Patienten, damit Sie von Anfang an genau wissen, womit Sie rechnen können, habe ich alle Informationen rund um Preise und Abläufe übersichtlich zusammengestellt.

Gesprächsbereich der Naturheilpraxis Buchmann in Schorndorf

Abrechnung

Behandlung nach Zeit, Sorgfalt und persönlicher Situation

Die Behandlung wird nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet, sodass genügend Raum für eine sorgfältige und persönliche Betreuung bleibt. Außerdem finden Sie hier Hinweise zur möglichen Kostenbeteiligung Ihrer Versicherung sowie zu Labor- und Zusatzleistungen.

Überblick

Was vor einem Termin wichtig ist

Alle Kosten werden vor Beginn der jeweiligen Maßnahme transparent besprochen.

Anamnese- und Behandlungsgespräche

Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und den eingesetzten naturheilkundlichen Verfahren. Beim Ersttermin erfolgt eine ausführliche Anamnese, in der Gesundheitsgeschichte, aktuelle Beschwerden und mögliche Therapieansätze besprochen werden.

  • Stundensatz: 95 Euro
  • Abrechnung nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder nach Zeitaufwand
  • Abrechnung im Viertelstundentakt
Therapiemittel- und Laborkosten

Kosten für Laboruntersuchungen, spezielle Diagnostiken oder eingesetzte Therapiemittel, zum Beispiel Infusionen, können zusätzlich anfallen. Diese Kosten werden vorab transparent besprochen.

  • Zusatzleistungen werden nur nach Ihrem Einverständnis beauftragt
  • Externe Labore rechnen ihre Leistungen direkt mit Patientinnen und Patienten ab
  • Vor Beginn wird geklärt, welche Kosten voraussichtlich entstehen können
Kostenübernahme durch Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und einige Zusatzversicherungen übernehmen häufig anteilig Kosten einer Heilpraktikerbehandlung. Die tatsächliche Erstattung hängt jedoch vom jeweiligen Tarif ab.

  • Bitte klären Sie eine mögliche Kostenübernahme vorab direkt mit Ihrer Versicherung
  • Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht
  • Eine Erstattung kann nicht zugesichert werden
Terminabsage

Vereinbarte Termine sind verbindlich, da die Zeit persönlich für Sie reserviert wird. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.

  • Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar erhoben werden
  • Das Ausfallhonorar entspricht dem Betrag für das reservierte Zeitfenster
  • So bleibt die Terminplanung für alle Patientinnen und Patienten verlässlich

Gut zu wissen

Keine versteckten Schritte

Laboruntersuchungen, spezielle Diagnostik oder Therapiemittel werden nicht automatisch beauftragt. Wenn etwas zusätzlich sinnvoll erscheint, wird vorher besprochen, warum die Maßnahme in Betracht kommt und welche Kosten voraussichtlich entstehen.

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